“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Bis heute sind queere Menschen vom Schutz vor Diskriminierung im Grundgesetz ausgenommen. Gemeinsam können wir dies jetzt ändern! Der Bundestag und die Bundesregierung verhandeln in dieser Legislaturperiode darüber, den Begriff “Rasse” aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen. Diese Gelegenheit sollte nicht ungenutzt bleiben, um die Menschen auch aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität zu schützen. Denn noch immer erleben sehr viele queere Menschen bis heute Diskriminierung, Ausgrenzung und sind Opfer von Hasskriminalität. Wir von velspol Schleswig-Holstein e.V. unterstützen die Initiative “Grundgesetz für alle”,…