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In Zusammenarbeit mit dem Projekt 100% Mensch hat velspol für dich einen Leitfaden zur Anzeige von Hassgewalt entwickelt. Gemeinsam wollen wir dich empowern und einen Überblick geben, an welche speziellen Ansprechpersonen du dich in Schleswig-Holstein wenden kannst.

zeig sie an!

leitfaden zur anzeige von hasskriminalität

Im Jahr 2022 gab es laut einer Statistik des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) in Deutschland insgesamt 1.422 Straftaten, die aufgrund von Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit verübt wurden. Diese Straftaten wurden der Hasskriminalität zugeordnet.

  • 309 davon waren Gewalttaten.
  • 417 Übergriffe fielen dabei in das Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“
  • 1.005 Übergriffe fielen ins Themenfeld „sexuelle Orientierung“; dies entspricht einer Steigerung von ca. 15% im Vergleich zu 2021
  • Ein Großteil der Straftaten wird jedoch nicht angezeigt. Die Dunkelziffer liegt bei 90%.
20%

der LGBTQ* sind von Hassgewalt betroffen.

90%

erstatten keine Anzeige.

Queerfeindlichkeit betrifft uns alle.

online-Wache zur anzeigenerstattung

Täter*innen äußern ihre Abneigung oder ihren Hass gegen LGBTQ*-Personen , indem sie diese in der Öffentlichkeit beschimpfen, beleidigen oder sogar körperlich übergriffig werden. Sie verlassen sich darauf, dass das Opfer sich fügt, die anderen wegsehen und keine Anzeige erstattet wird.

Beleidigungen und körperliche Übergriffe gegen queere Menschen gehören angezeigt.

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Um Vertrauen zu schaffen und sich klar gegen Diskriminierung und Hasskriminalität gegen queere Menschen einzusetzen, wurde im Jahr 2018 auf Initiative von engagierten Mitgliedern von velspol Schleswig-Holstein e.V. die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* bei der Landespolizei Schleswig-Holstein eigerichtet.

Durch die Arbeit der Ansprechstelle gibt es in allen Polizeidirektionen speziell geschultes Personal, an das du dich auch bei sensiblen Sachverhalten vertrauensvoll wenden kannst.

Schreib hierzu einfach eine eMail oder lass dich telefonisch beraten.

achtung triggerwarnung

dieser leitfaden enthält explizite beispiele

Wenn die Beweggründe für eine Straftat auf der Abneigung/dem Hass gegenüber queeren Personen beruhen, handelt es sich um „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Diese wird auch als Hasskriminalität bezeichnet.

Wenn Anzeichen für PMK vorliegen, muss die Polizei dies dem zuständigen polizeilichen Staatsschutz melden, damit dieser die notwendigen Ermittlungen einleiten kann. Die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt führen über die begangenen Straftaten eine Statistik.

Das Bundesinnenministerium betrachtet politisch motivierte Straftaten als „besondere Bedrohung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Daher wird politisch motivierte Kriminalität wegen ihrer besonderen Schwere härter bestraft und gesondert in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) aufgeführt.

Bei homo-, bi-, trans*- und interfeindlichen Motiven (sogenannte „sonstige menschenverachtende Beweggründe“) besteht laut RiStBV ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat.

 

RiStBV: Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren.

Generell kann jede Straftat zu einer politisch motivierten Straftat werden, wenn diese eindeutig aufgrund einer gruppenbezogenen menschenfeindlichen Haltung erfolgt. Queere Menschen sind häufig betroffen von:

  • Beleidigung („Scheiß Lesbe!“)
  • Körperverletzung (Schlag gegen den Körper, weil du queer bist.)
  • Bedrohung („Dich schwule Sau bring ich um!“)
  • Erpressung („Zahl oder ich sage allen, dass du trans bist!“)
  • Sexuelle Nötigung (auch sog. „korrigierende“ Vergewaltigung mit dem Ziel, lesbische Frauen heterosexuell zu machen)
  • Üble Nachrede/Verleumdung (Denunzierung, Zwangsouting)
  • Sachbeschädigung („Kampflesbe“ in den Motorradlack geritzt)

Ganz einfach online.
Ganz einfach auf jeder Polizeidienststelle.
Ganz einfach bei den LSBTIQ* Ansprechpersonen der Polizei  oder bei der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* der Landespolizei Schleswig-Holstein.

Weise bitte deutlich bei der Anzeigenerstattung darauf hin, dass die Tat aufgrund von homo-, bi-, trans*- oder inter*feindlichen Motiven erfolgte und es sich daher um Hasskriminalität handeln könnte.

Auf keinen Fall!

Das Gesetz stellt unter anderem die Verbreitung von Schriften (also auch von Posts und Kommentaren) unter Strafe, welche zum Hass oder Gewalt gegen einen Teil der Bevölkerung (z.B. queere Menschen) auffordern oder die Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung dadurch angreifen, dass dieser beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird.

  • „Gruppe XY sollte man vergasen/an die Wand stellen!“
  • „Gruppe XY sind Untermenschen/degeneriert!“
  • „Gruppe XY ist widernatürlich/abartig!“

 

Was kannst du tun?

  1. Mache einen Screenshot mit Datum und URL des Artikels bzw. vom Post und den Kommentaren (gesamter Verlauf).
  2. Mache einen Screenshot des Impressums bzw. des Profils der schreibenden Person mit URL.
  3. Erstatte Anzeige bei der Polizei.
  4. Fordere den Webseitenbetreiber zum Löschen auf.

Wehre dich!

Betroffene von Hasskriminalität leiden deutlich häufiger an Depressionen, Stress und einer niedrigeren Lebenszufriedenheit. Dein psychisches und emotionales Wohlbefinden leidet.

Werde aktiv und wehre dich gegen die Täter*innen!

Eine Anzeige kann dir bei der Verarbeitung helfen!

Was bringt eine Anzeige?

Es erfolgt die Strafverfolgung, die mit einer Verurteilung enden kann. In manchen Fällen steht dir auch Schmerzensgeld zu. Jede Anzeige landet in den Statistiken. Diese können den notwendigen politischen Druck erzeugen, um die Sicherheit von queeren Menschen zu verbessern. Denn was nicht in den Statistiken landet, existiert häufig in den Augen der Politik nicht!

Der Druck kann z.B. folgendes bewirken:

  • stärkere Aufklärung an Schulen
  • Auf- und Ausbau der Schulungen in Behörden und Verwaltung
  • Erhöhung des rechtlichen Schutzes
  • verstärkte Einrichtung von Ansprechpersonen bei Polizei, Justiz, Kommunen und Arbeitgeber*innen
  • Sprich die Angreifenden in der Dritten Person („Sie“) an, damit Umstehende merken, dass es fremde Personen sind.
  • Mache andere lautstark auf deine Lage aufmerksam und bitte konkrete Personen um Hilfe! Rufe bei unmittelbarer Gefahr laut um Hilfe.
  • Entziehe dich den Täter*innen!
  • Verzichte auf körperliche Gegenwehr! Bringe dich nicht in Gefahr!
  • Verzichte lieber auf denen Geldbeutel als auf deine Gesundheit!
  • Rufe sofort im Notfall die Polizei unter 110 an.
  • Sprich nach dem Vorfall Zeug*innen an.
  • Fertige ein schriftliches Gedächtnisprotokoll nach der Tat an.
  • Nimm eine Vertrauensperson mit zur Anzeigenerstattung bei der Polizei und frage dort nach der Ansprechperson für LSBTIQ*
  • Notiere dir das Aktenzeichen für eventuelle Rückfragen.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat im Jahr 2018 die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* eingerichtet, mit dem Ziel, insbesondere für queere Menschen Anlaufstelle zu sein. Seit 2022 gibt es auch in allen Polizeidirektionen in der Fläche Schleswig-Holsteins spezielle Ansprechpersonen für queere Menschen. 

Außerdem stehen wir von velspol Schleswig-Holstein in regelmäßigem Austausch mit den Ansprechpersonen und der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ*.

Jeder Sachverhalt wird ernst genommen!

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